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1.1. 2011 - versch�rftes Finanzstrafverfahren & Geldw�sche

Finanz-Newsletter > Interessantes aus den letzten NL

"Ab 2011 wird es hei�" - Seit 1.1. gilt ein versch�rftes Finanzstrafverfahren:

Eine neu gegr�ndete FMA-Abteilung sagt der Geldw�sche verst�rkt den Kampf an. "Rechtliche Munition" erhielt sie knapp vor Weihnachten:Da wurden im Parlament einige steuerliche �nderungen beschlossen.

Die
Wirtschaftstreuhandkanzlei LBG fasst die wichtigsten Punkte wie folgt zusammen:
>
Abgabenbetrug gilt als Verbrechen. Im Sinne des Strafgesetzbuches droht zwingend eine Gef�ngnisstrafe: Dies gilt, wenn jemand mithilfe z.B. gef�lschter Rechnungen, Scheingesch�ften oder Scheinrechnungen mehr als � 100.000 an Steuern hinterzogen hat.
> Ab 2011 gibt es eine so genannte
"Finanzpolizei" mit weitreichenden Befugnissen. > Bei der Selbstanzeige muss der offengelegte, hinterzogene Betrag binnen Monatsfrist auch tats�chlich an das Finanzamt entrichtet werden.
> Im Rahmen von
Betriebspr�fungen kann durch Zahlung eines 10%-igen Verk�rzungszuschlags unter gewissen Umst�nden ein Finanzstrafverfahren verhindert werden, aber nur bis zu einer j�hrlichen Abgabennachzahlung von � 10.000 bzw. insgesamt von nicht mehr als � 33.000.

Durch obige Versch�rfungen wird auch Geldw�sche "giftiger":
Die Fachgruppe der Finanzdienstleister fasste die wichtigsten Punkte wie folgt zusammen:> Kurz-Definition Geldw�sche: Verschleierung bzw. Verbergung der Herkunft von Verm�gensbestandteilen, die aus einer illegalen Aktivit�t stammen. (siehe � 165 StGB, � 40ff BWG, � 365ff GeWo)
> Die wichtigsten neuen Bestimmungen und �nderungen im Gesetz:
> Das Strafma� f�r Geldw�sche wird auf bis zu 10 Jahre Haft erh�ht.
> Es sind keine Geldstrafen mehr m�glich
(ausschlie�lich Haftstrafen).
> Als "Vordelikt" ist bereits ein Vergehen gegen fremdes Verm�gen, welches mit mehr als 1 Jahr Haft bestraft werden kann, zB: Formen der Urkundenf�lschung(es ist beispielsweise die Ver�nderung des Antragsformulares ohne Kundenwissen) ausreichend.
> Die
Eigengeldw�sche (zB: Steuerhinterziehung, welche in die Gerichtszust�ndigkeit f�llt und der darauf folgende Ankauf von Wertpapieren mit dem Geld aus Steuerbetrug) ist strafbar.

DAHER:
Hinterfragen Sie ganz genau, woher das Geld stammt!

Eventuell hilft auch das
Rundschreiben der FMA, um Geldw�sche "zu erkennen"?
Dieses
finden Sie hier....

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hier...

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