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EU-Pläne für Wirtschaftsprüfer

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Die EU sagt den Wirtschaftsprüfern den Kampf an...

Der Umbau der Rahmenbedingungen nach der Finanzkrise schreitet voran. Was plant die EU für Wirtschaftsprüfer?

Eine Weltwirtschaftskrise soll künftig weitgehend vermieden werden. Daher versucht die EU die möglichen Verursacher an die Kandare zu nehmen und Rahmenbedingungen, die in den letzten 20-30 Jahren immer stärker liberalisiert wurden, wieder zu straffen. Und manche "legalen Auswüchse" zurück zu stutzen. Neben neuen Rahmenbedingungen für Banken und Versicherungen arbeitet die EU auch an einem Regulierungs-Paket für Wirtschaftsprüfer.
Für kurzem wurde das
"Grünbuch", so nennt man die erste Stufe im EU-Gesetzwerdungsprozess, vorgestellt.
Darin wird die
Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer angezweifelt. Dort steht:
"Die Tatsache, dass zahlreiche Banken von 2007 bis 2009 sowohl bei Bilanzposten als auch bei außerbilanziellen Positionen gewaltige Verluste verzeichnet haben, wirft nicht nur die Frage auf, wie die Abschlussprüfer ihren Mandanten für diese Zeiträume einen „sauberen“ Vermerk liefern können, sondern auch, inwieweit der derzeitige Rechtsrahmen als passend und angemessen zu betrachten ist. Es scheint also sinnvoll, sowohl die Rolle als auch den Umfang der Abschlussprüfung im allgemeinen Kontext der Finanzmarktreform weiter zu erörtern und zu prüfen.


Die wesentlichen Vorschläge:

a) Staatliche Zuordnung zu Unternehmen: Die zu prüfenden Unternehmen sollen künftig die Prüfer nicht selbst auswählen/ bezahlen. Damit spricht man mögliche Interessenskonflikte an, die eventuell nach dem Motto "Wer zahlt, schafft an" entstanden sein könnten. Künftig soll z.B. eine staatliche Regulierungsbehörde über "Bestellung, Vergütung und Dauer des Prüfauftrages" entscheiden.
Auch eine
regelmäßige Rotation wird als unbedingt nötig angesehen. Dazu zitiert die EU: "In einer Studie aus dem Jahr 2006 berichtete mehr als die Hälfte der Befragten, dass sie ihren Abschlussprüfer seit mehr als 7 Jahren beschäftigen. Bei 31 % fand seit 15 Jahren bereits kein Wechsel mehr statt. Der allgemeine Trend lautet also, je größer die Prüfungsgesellschaft, desto geringer die Rotationsrate."

b) Verbot von Zusatz-Dienstleistungen: Unter dem Titel "Nichtprüfungsleistungen" findet sich die Absicht, dem französischen Vorbild EU-weit zu folgen.
In Frankreich ist es verboten, neben der Prüfungstätigkeit weitere Dienstleistungen für dieses Unternehmen anzubieten. Man denkt also über die Schaffung "reiner Prüfungsgesellschaften" nach - sicherlich schwer verdauliche Kost für die Wirtschaftsprüfer...
Und im
Kapitel "Vergütungstruktur" steht der Plan, dass die Abhängigkeit reduziert werden soll: Es soll verhindert werden, dass ein - zu prüfender - Kunde den Großteil des Umsatzes einer Prüfgesellschaft ausmacht.

c) Hohe Konzentration - mehr Wettbewerb:Ein ganzes Kapitel beschäftigt sich mit der jetzigen Situation, wo lt. EU 90 % des Marktes durch die 4 großen Anbieter ("Big Four") beherrscht werden. Dazu die EU: "Eine derartige Konzentration kann eine Anhäufung systemrelevanter Risiken bewirken, und der Zusammenbruch einer wichtigen Gesellschaft ... .... könnte zu einer Störung des gesamten Marktes führen".
Als Lösungen dafür denkt die EU über gemeinsame Prüfungen (durch z.B. 2 Gesellschaften prüfen ein Unternehmen, wie etwa in Frankreich) nach. Auch die Einführung eines "Europäischen Qualitätszertifikates" wird überlegt. Und eben der obligatorischer Prüfer-Wechsel.

Wer im Grünbuch direkt nachlesen möchte, hier finden Sie es....















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