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Wertpapier-Vermittler:Wann kommt neues WAG?

Finanz-Newsletter > NL 6_11

Wertpapier-Vermittler statt Finanzdienstleistungsassistent – Wann kommt neues WAG?

Ende 2008 waren sich alle 5 politischen Parteien einig. Schlecht ausgebildete Finanzkeiler, als die man die Finanzdienstleistungsassistenten(FDLA) damals einstufte, müssen abgeschafft werden. Mehrmals wurde eine
Neuerung versprochen. Zuletzt Dezember 2010. Nun scheint auch die Beschlussfassung Ende Juni unsicher – bleibt auch das neue WAG im Reform-Stau der Regierung stecken? Wann kommt nun was?

2,5 Jahre nach dem politischen Aufschrei, sandte
im März das Finanzministerium endlich den Entwurf des neuen Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) aus.

Der
Fachverband der Finanzdienstleister in der WKO begrüßt die Ausbildungsvorschriften, mit deren Hilfe man die Professionalisierung der Beratungsberufe voran treiben möchte. Man meldete aber Bedenken in einigen Punkten an:

  • Kritisch sehe man, dass Wertpapiervermittler künftig nur mehr für WPDLUs (Wertpapierdienstleistungs-unternehmen) tätig sein dürfen. Deren Umsatz ist bisher mit 730.000 Euro gedeckelt (Soll aber auf eine Million € erhöht werden – wie man hört). Bei den alten Umsatzwerten könne ein WPDLU maximal fünf Wertpapiervermittler einstellen. Und würde die Umsatzgrenze überschritten, muss das Unternehmen einen Konzessionsantrag als Wertpapierfirma stellen. So KR Göltl.
  • Im Gesetz ist auch vorgesehen, dass Wertpapiervermittler nur für maximal drei Firmen tätig sein dürfen (auch von 5 ist die Rede…). Die WKO fordert daher, dass Wertpapiervermittler für alle Rechtsträger im Sinne des WAG (WPDLU, WPF, also Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und Versicherungen) tätig sein dürfen.
  • Die geplante Solidarhaftung gehe zu weit. Damit ist gemeint, dass alle Firmen, für die der Wertpapiervermittler tätig ist, solidarisch für dessen Tun haften sollen (scheint zum Schutz der Konsumenten eingeführt zu werden…)
  • Eine doppelte Registrierung des Vermittlers wird abgelehnt. Lt. Fachverband solle das bestehende Register bei der FMA genutzt und nicht auch noch ein zusätzliches bei der Gewerbebehörde eingeführt werden.
  • Fehlerhafte oder falsche Registrierung soll lt. Entwurf zum Verlust des Provisionsanspruches des Vermittlers führen. Auch das lehnt der Fachverband ab, weil „es dem Vergütungsprinzip des ABGB widerspreche“.
  • Die geplante Haftpflichtversicherung von € 100.000,-- pro Schadensfall ohne Deckelung sei am Versicherungsmarkt nicht erhältlich und entspreche nicht den Vorgaben in ähnlichen europäischer Regelungen. Daher solle man den Entwurf abändern. In Richtung der Haftpflichtversicherung der WPDLUs oder Versicherungsvermittler (insgesamt 1,5 Millionen je Schadensfall, nicht mehr aber als 1 Million). Es gebe nirgends sonst eine unlimitierte Berufshaftpflicht(auch nicht für Ärzte oder Notare) so der Fachverband.


Weitere Informationen
zum Thema finden Sie hier...


Die geplanten Änderungen können Sie hier nachlesen….

Den
Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier…


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