Zweck der Veranstaltung - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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Zweck der Veranstaltung

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Zweck und geplanter Inhalt der Info-Veranstaltung?

Viele der Berater verstehen nicht, warum ausgerechnet sie als „schwarze Schafe“ gelten sollen.
Vorallem, wenn Sie nur ein Produkt vermittelt haben, dass Ihnen von einem Produktanbieter zur Verfügung gestellt wurde, und nun dafür haften sollen.

Wo es Verfehlungen in der Aufklärung, in der Asset Allocation des jeweiligen Kunden gegeben hat, wird sich der Berater verantworten müssen.
In der Regel aber - zumindest nach den Informationen von FINDIN – haben die Berater richtig beraten. Die Asset Allocation und die Risikohinweise wurden bravourös befolgt und eingehalten. Und trotzdem sollen Sie
, wenn es nun nach der globalen Aussage der Meinl Bank geht, zur Haftung herangezogen werden.

Daher stellt sich die FINDIN auf die Seite der Berater!
Zu diesem Zweck ist es notwendig, dass viele Informationen und Unterlagen gesammelt werden, die jemals im Vertrieb der MEL, verteilt wurden.
FINDIN sucht Informationen und Unterlagen, die jemals im Vertrieb der MEL verteilt wurden. Prospekte, Schulungsunterlagen, Powerpoint-Präsentationen, etc.
Diese Unterlagen werden benötigt, um schlüssig beweisen zu können, dass die Beratungen/Empfehlungen/Entscheidungen aufgrund von zur Verfügung gestellten Unterlagen der MEL gemacht wurden.
FINDIN ersucht: Bitte bringen Sie wirklich alle UNTERLAGEN am 26.11.2010 mit.
Die Dokumente werden
vor Ort gescannt und sofort wieder retourniert.

Zum geplanten Programm der Veranstaltung…


 
 
 
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