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Republik gibt Anerkenntnis ab

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AMIS: Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger erzielt großen Erfolg

Die auf Anlegerverfahren spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Neumayer, Walter & Haslinger hat einen großen Erfolg für ihre Mandanten errungen:

Für jene Mandanten, die sich mit einem Vergleich mit der Republik Österreich nicht zufrieden geben wollten, sondern beabsichtigten ihr veranlagtes Geld notfalls auch auf gerichtlichem Wege einzuklagen, hat die Republik Österreich ein Anerkenntnis abgegeben.

Grundlage für das Anerkenntnis der Republik Österreich war das
OGH-Urteil 1 Ob 186/11a. In diesem Urteil bejahte der Oberste Gerichtshof eine Haftung der Republik für jene Schäden, die nach dem 1.1.2002 aufgrund der unzureichenden Aufsichtstätigkeit der Bundes-Wertpapieraufsichtsbehörde (BWA) bzw. der Finanzmarktaufsicht (FMA) entstanden sind.

Gegenüber den Mandanten von Neumayer, Walter & Haslinger hat die Republik Österreich ein Anerkenntnis dahingehend abgegeben, dass sie für jene Schäden haftet, die nach dem 1.1.2002 entstanden sind. Bevor die Republik Zahlungen an die AMIS Geschädigten leistet, muss jedoch abgewartet werden, wie viel diese aus der Liquidation der luxemburgischen Fonds, aus den handelsgerichtlichen Konkursverfahren und von der Anlegerentschädigungseinrichtung AeW bekommen.

Für die AMIS Geschädigten, denen gegenüber das Anerkenntnis abgegeben worden ist, bleibt es somit erfreulicherweise bloß eine Frage der Zeit, bis sie ihr Kapital zurückbekommen.

Neben der AMIS Causa vertritt Neumayer, Walter & Haslinger aktuell eine
Vielzahl geschädigter Anleger von Immobilien- und Schifffonds. Sollten Sie weitere Informationen, oder als betroffener Anleger und/oder Finanzberater eine Rechtsberatung und Vertretung wünschen, bitte sich direkt an die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte wenden: Baumannstraße 9/11, 1030 Wien, Tel: 01 712 84 79,  rechtsanwalt@neumayer-walter.at.


Foto: 447335_original_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.de

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