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Anleger-Entschädigung und wir alle müssen zahlen!

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Aktuelles und Einschätzung von Neumayer, Walter & Haslinger zu AvW:
Steuerzahler müssen rund 148 Mio. Euro berappen.


In den letzten beiden Wochen waren mehrere Nachrichten im Zusammenhang mit AvW hochgepoppt. Da konnte man die APA-Meldung lesen, dass Auer-Welsbach, Gründer der 2010 kollabierten Kärntner AvW-Gruppe, am 17. Juni vorzeitig aus der Justizanstalt Graz-Karlau entlassen worden sei.
Auer-Welsbach war im Gefolge der AvW-Pleite wegen Betrugs, Untreue, Bilanz- und Beweismittelfälschung und eines Finanzvergehens zu insgesamt acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, wovon er nach Auskunft des Landesgerichts Graz zwischenzeitlich sechs Jahre und zwei Monate verbüßte. Der Rest wurde ihm auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Soweit die APA Meldung.

Dann erfuhr man, dass am 17.5.2016 eine Tagsatzung am LG Klagenfurt hinsichtlich Konkursverfahren der AvW-Gruppe stattgefunden habe und demnächst ein Verteilungsentwurf vorliegen und somit bald eine- geringe - Konkursquote ausgeschüttet werde.  Im aktuellen Profil vom 20. Juni werden Zahlen genannt: Es gebe mehr als 12.000 anspruchsberechtigte Geschädigte. Einer annähernd halben Milliarde Euro Verbindlichkeiten würde ein Vermögen von 73,5 Mo. Euro Vermögen gegenüberstehen.

Somit kommt die
Anlegerentschädigungseinrichtung AeW ins Spiel, weil die AvW Invest AG Mitglied der AeW war(sein musste, wie jede Wertpapierfirma). Deshalb rauchen dort - und vor allem bei den Mitgliedsbetrieben - die Köpfe. Zwar wurden bereits AvW-Sonderbeiträge der Mitgliedsbetriebe fällig, aber die AeW kann derartige Riesen-Schäden - noch dazu in Zeiten der schwindenden Mitgliedsbetriebe - nicht stemmen und würde pleite gehen.
Eigentlich dürfen österreichische Wertpapierfirmen niemals Geld ihrer Kunden annehmen, sondern nur Geschäfte vermitteln. Doch der OGH entschied, dass "AvW Invest AG ihre Konzession überschritten habe, weil die Kundengelder eben nicht nur vermittelt, sondern letzblich bei einem verbundenen Rechtsträger, konkret der AvW Gruppe AG landeten" zitierte Michael Nikbaksh im Profil. Und daher muss die AeW zahlen. Mittelbarer Schaden (inkl. Zinsen) rund 153 Mio. Euro.

Und wieso werden 148,4 Millionen Steuergeld nötig?

Da die AeW derartige Schäden nicht decken kann, soll laut Profil am 30. Juni der Finanzausschuss des Parlaments eine Änderung des WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz) beschließen, die alle Steuerzahler
148.400.362,00 Euro kosten wird. Eben weil die AeW nicht zahlen kann und weil das Finanzminsterium die Umsetzung der EU-Richtlinie aus dem Jahre 1997 "vergeigt" hätte, so eine freie Interpretation des Profil-Artikels. Dort wird seit Jahren berichtet, dass die damalige BWA (Bundeswertpapieraufsicht) - die Vorgängerbehörde der FMA - vieles vermeiden hätte können, weil ihr bereits 2001 konkret Hinweise auf Malversationen der AvW vorgelegen seien. In einem Aktenvermerk des damaligen Leiters der BWA-Rechtsabteilung vom 18. April 2001 ist die Rede von "strafrechtlich relevanten Verhalten von Auer-Welsbach, von einer Täuschung der Anleger, von einem Berechnungsmodus, der unüblich, willkürlich und nicht nachvollziehbar sei".   Passiert ist jedoch nichts. u.a. weil: "Insbesondere hat sich bis dato noch kein Kunde mit der Behauptung bei der BWA beschwert, die Genussscheine seinen nicht das wert, was der Kurs ihnen als Wert beimesse bzw. beigemessen habe". So zitiert das Profil aus diversen Akten.

Und das Unglück nahm seinen Laufe.
Wir haben die
Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger gebeten, einen Status über die aktuelle Entwicklung zu geben, diese finden Sie hier:


Statusbericht für AvW-Genussschein-Anleger/ AvW-Geschädigte

Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft  

Baumannstraße 9/11, 1030 Wien,
rechtsanwalt@neumayer-walter.at, Tel 01/712 84 79

1.  Konkursverfahren:  
Es ist mit Entscheidungen bis zum OGH nunmehr geklärt, dass die Forderungen anerkannt werden und als Konkursforderung vom Masseverwalter aufzunehmen sind. Dabei wurde auch die Höhe der anzuerkennenden Forderung, nämlich Investition und Zinsen geklärt.  

Der Masseverwalter ist gerade dabei, die Forderungsanmeldungen, die von den Gläubigervertretern entsprechend berichtigt wurden, abschließend zu prüfen, wobei nach Fristverlängerungen mit einem Prüfungsabschluss im Herbst zu rechnen ist, sodass allenfalls bis Ende des Jahres noch eine Teilquote in noch nicht bekannter Höhe ausbezahlt werden kann.  

2.  Republik Österreich:  
Das Musterverfahren wurde in erster Instanz gewonnen und vom OLG umgedreht. Die Revision beim OGH ist anhängig, sodass noch keine abschließende Erklärung der Haftung der Republik vorhanden ist.  

3.  AeW:  
Die Haftung der AeW bis höchstens EUR 20.000,00 ist grundsätzlich positiv entschieden und von der AeW auch anerkannt. Dies gilt nur für Zertifikate, die zwischen dem 25.09.1998 und dem 15.01.2009 gekauft wurden. Die Prüfung dieser Forderungen ist fast abgeschlossen.
Käufer von davor erhalten nach Entscheidungen des OGH nichts, da die AeW noch nicht existiert hat.  
Ungeklärt sind noch die Ansprüche jene Personen die über die Börse gekauft haben und jene die Barkäufe von Haus Linz ohne Zertifikat getätigt haben. Eine substanzielle Entschädigung ist nur zu erwarten, wenn die Finanzierung der AeW (für die Entschädigungen) durch die Republik Österreich erfolgt; diesbezüglich ist zu erwarten, dass dieses Gesetz in Kürze in Kraft tritt. Erst nach dem die Republik die Zahlungen an die AeW getätigt hat, wird mit den Auszahlungen begonnen. Es ist daher mit Auszahlungen für die ersten Entschädigungen frühestens ab Herbst 2016 zu rechnen. Die Geschädigten unserer Kanzlei werden nach Anerkenntnis und zu erwartender Auszahlung unaufgefordert von uns informiert.  

4.  RBB Klagenfurt:  
Die Verjährungsverzichte laufen weiter. Das Musterverfahren von Kollegen Holzinger ist nach wie vor nicht beendet, sodass noch nicht klar ist, in wie weit eine Haftung gegeben ist.  

5.  Moore Stephens Ehrenböck Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH (nunmehr EMSE Consulting GmbH:  
Das Musterverfahren für nichtverjährte Ansprüche (Ankäufe 2006 – 2008) ist im ersten Rechtsgang positiv ausgegangen. In einem zweiten Rechtsgang ist nunmehr auch die Forderung bis zum OLG vor kurzem bestätigt und ist eine Revision zu erwarten, sodass der OGH zu entscheiden hat. Feststeht, dass jedes einzelne Verfahren inhaltlich dann abgehandelt werden muss, wenn das Musterverfahren rechtskräftig ist. Soweit rechtskräftige Forderungen im Musterverfahren bereits feststehen, erscheint die Einbringlichmachung auch  schwierig.
Die EMSE Consulting GmbH selbst behauptet, vermögenlos zu sein. Die Versicherungen zahlen nur aliquote wegen angeblichen Deckungskonkurs, sodass selbst bei Obsiegen höchstens mit einer Quotenzahlung je nach Investitionsjahr zwischen ca. 10 % und 30 % zu rechnen ist.  
Die endgültige Klärung erscheint erst nach der OGH Entscheidung im Musterverfahren, also voraussichtlich Ende des Jahres bis Anfang nächsten Jahres möglich.  
Das Musterverfahren der verjährten Fälle (Ankäufe vor 2006) ist unterbrochen, jedoch gibt es bereits zwei negative Entscheidungen, sodass dieses unterbrochene  Musterverfahren voraussichtlich nicht erfolgreich fortgesetzt werden kann. Investitionen vor 2006 sind nicht zu ersetzen.  

Zusammenfassung:
Am erfreulichsten
ist daher derzeit die Entwicklung gegen die AeW, da hier heuer noch mit Entschädigungszahlungen zu rechnen ist. Um Forderungsprüfung und Auszahlungen nicht zu behindern, ersuchen wir unsere Klienten nicht aktiv auf uns zuzugehen, sondern werden wir uns an die jeweiligen Anleger wenden, sobald Entschädigungsbeträge erlangt werden können.
Ebenso erfreulich ist die Entwicklung im Konkursverfahren, da hier zumindest noch heuer oder Anfang nächsten Jahres mit Auszahlung einer Teilquote zu rechnen ist. Ob und in welcher Höhe dann noch Forderungen verbleiben und ob es sich lohnt, dann gegen die weiteren Haftungsgegner fortzufahren, wird sich für den einzelnen Anleger dann entscheiden, wenn die ersten Auszahlungen erfolgt sind und werden wir dies von unserer Kanzlei aus den einzelnen Anlegern nach den Auszahlungen mitteilen.  


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