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Was bedeutet das für Anleger?

B2B-Newsletter > 2022 - Archiv > NL 5/22
Dr. Johannes Neumayer: CPI: Total-Verlust droht.
Die Nachrichten für Anleger sind beunruhigend!

Die CPI AG begab in Millionenhöhe Genussscheine, die aufgrund eines Gutachtens just jenes Sachverständigen, der die „Mündelsicherheitsähnlichkeit“ bei Meinl European Land Aktien bestätigte, als „mündelsicher“ vertrieben wurden.

Inhaber, die von diesen nichts mehr wissen wollten, wurden oft mit Wohnungen unter Rücknahme der Genussscheine als „Anzahlung“ abgefunden oder statt dessen der Tausch in Anleihen angeboten. Einer Mandantschaft, die mich 2014 von der Verschwiegenheitspflicht vor deren Löschung entband, wurde eine großes Volumen der Genussscheine (ca. €  2.000.000.-) von einer KAG angeboten, die dann die Werthaltigkeit nach due diligence anzweifelnd, den Kauf nicht durchführte.

Maßgeblich war auch eine Unterlage zur Jahresabschlussprüfung 2008, in der der umsichtige Prüfer für die CPI feststellte, dass….

Lesen Sie alle weiteren Details im beiliegenden PDF von RA
Dr. Johannes Neumayer von der Kanzlei Neumayer & Walter Rechtsanwälte im folgenden Gast-Beitrag. Zum PDF kommen Sie hier...

Was tun?
  • Privatbeteiligung im Strafverfahren
  • Prüfung der Ansprüche gegen die verbliebenen Geschäftsführer wegen Betruges (der frühere Geschäftsführer Herr Kreishler ist verstorben)
  • Prüfung der Ansprüche gegen die Abschlussprüfer (Achtung Frist objektiv 5 Jahre), insbesondere im Lichte der kritischen Fragen früherer Prüfer
  • Prüfung der Ansprüche gegen Vertriebspartner
  • Prüfung der Ansprüche gegen jene die CPI Gesellschaft und Mitunternehmer vertretenden Steuerberater, soweit dieser die ihm bekannten Ergebnisse der Betriebsprüfung mit massivem Zweifeln an einer an einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit den Anlegern nicht kommunizierte und dadurch Folgezeichnungen dieser nicht verhinderte.
  • Prüfung der Ansprüche gegen den Gutachter zur Mündelsicherheit bei Kauf im konkreten Vertrauen auf dieses Gutachten.

Bitte lassen Sie sich beraten und treten Sie gemeinsam auch im Strafverfahren (Kosten ca. € 120.–) zu Sammlung weiterer Informationen auf.

Sollten auch Sie oder Ihre Kunden betroffen sein: MMag. Dr. Johannes Neumayer steht sehr gerne mit rechtlichem Rat und Tat zur Verfügung.



MMag. Dr. Johannes Neumayer e.h.


Kanzlei Neumayer & Walter Rechtsanwälte
A-1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Telefon: 0043/1/712 84 79
Telefax: 0043/1/714 52 47 P 110 608
e-mail: rechtsanwalt@neumayer-walter.at
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