B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

Urteil Meinl Bank handelte arglistig

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Neue Chance für MEL-Anleger:

Neue Hoffnung gibt es nun für Anleger von MEL bzw. nun Atrium, die bisher untätig geblieben sind oder die 3-jährige Frist für die Einbringung der Klage versäumt haben.  

Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte informiert darüber, dass das OLG Wien in einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung die Ansicht vertreten hat, dass die Meinl Bank AG beim Verkauf von MEL arglistig gehandelt habe. Dies durch das Hervorrufen wesentlicher Irrtümer über das Investment. Damit sei die Frist für die Erhebung der Klage nach wie vor offen.  



Sollten Sie oder Ihre Kunden MEL erworben haben und die ursprüngliche Frist für die Erhebung einer Klage versäumt haben oder bisher untätig geblieben sein, empfehle ich Ihnen, sich an die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte zu wenden.

Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger prozessiert seit Jahren erfolgreich gegen die Meinl Bank AG und verfügt über umfangreiche Expertise auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes.

Die Kanzlei ist auch hinsichtlich vieler anderer Wertpapiere bzw. Investments, wie beispielsweise Holland Fonds, Schiffsfonds, Immofinanz und Immoeast sowie Alpine tätig.  

Die Kontaktdaten:
Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte
Baumannstraße 9/11
1030 Wien

rechtsanwalt@neumayer-walter.at


Foto: 644078_web_R_K_B_by_Lupo_pixelio.de

Zurück zum Seiteninhalt