B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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BAV Sachverständige bieten künftig topaktuelle Infos und Tipps an.

B2B-Newsletter > 2019 - Archiv > NL 7/19
BAV-News: Hälfte-Steuersatz-Vorteil nach dem VwGH-Urteil.
 
Über die Plattform „BAV Sachverständige“ stehen drei BAV-Experten - Berger.Danler.Moser - mit ihren Kenntnissen zur Verfügung.

Sie überprüfen bestehende BAV-Modelle und begleiten bei der Einführung neuer Konzepte in den Bereichen betriebliche Pensionsvorsorge/ Liquiditätsvorsorge / Risikovorsorge / Gesundheitsvorsorge. Dazu kommen noch versicherungsmathematische Gutachten und arbeits- und steuerrechtliche Expertisen aus ihrem Netzwerk. Auch die Erstellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Gutachten für den Bereich „Betriebliches Vorsorgewesen, Versicherungen und Pensionskassen“ gehört zum Leistungsumfang.
 
Das Ziel dieser Experten-Plattform ist es, den Vermittlern, Kooperationspartnern und Steuerberatungen mit ihrer langjährigen Erfahrung zu helfen, die gewünschte Qualität zu erreichen und möglichst maßgeschneiderte Lösungen anbieten zu können. Und damit die BAV in Österreich aus dem – immer noch bestehenden - Dornröschen-Schlaf zu erwecken. Denn BAV ist nicht nur für Großbetriebe sinnvoll, sondern auch für KMUs mit wenigen Mitarbeitenden bis hin zu Einzelunternehmen. Insgesamt hat Österreich hier einen großen Aufholbedarf. Diese Beratungschance sollte sich kein Vermittler entgehen lassen.
 
Der einzelne Vermittler kann die Dienste der Experten in Anspruch nehmen, um etwa geeignete Zielgruppen im Bestand und dessen Umfeld zu identifizieren. Anschließend werden passende Lösungen erarbeitet. Und bei Bedarf begleiten die Experten die Vermittler zum Kunden- und Steuerberatergespräch.
 
Zwecks BAV-Bedarfsweckung und Wissenstransfer bieten die BAV-Experten künftig regelmäßig oder aufgrund aktueller Anlässe – wie Urteile – komprimiertes Fachwissen an.
 
Heute folgt ein erster Beitrag mit dem etwas sperrig klingenden Titel „Hälfte-Steuersatz für Pensionszusagen“, der darüber berichtet, welchen Vorteil ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes für Gesellschafter – Geschäftsführer einer GmbH eröffnet.
 
Zum Nachlesen des Beitrags hier klicken…

 
Für Rückfragen stehen Ihnen die Experten unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Andreas Berger: +43 676 814 156 65, berger@bav-sachverständiger.at
Gerhard Danler: +43 664 220 94 78, danler@bav-sachverständiger.at
Stefan Moser: +43 664 344 86 12, moser@bav-sachverständiger.at
 


Wenn Sie auch künftig topaktuelle BAV-Infos erhalten möchten, senden Sie ein E-Mail mit „Ja zu BAV-News“ an
g.wagner@b2b-projekte.at
 
 

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