Dr. Haslinger steht mit Rat und Tat zur Seite.
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Strom- oder Gaspreiserhöhung erhalten? Jeder Vertrag gehört geprüft!
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger unterstützt Verbraucher und Unternehmen bei der Prüfung von Energieverträgen, Preiserhöhungen und hohen Nachforderungen.
Viele Kunden gehen davon aus, dass eine Strom- oder Gasrechnung schon richtig sein wird, wenn sie von einem großen Energieversorger stammt. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Eine Preiserhöhung ist nicht automatisch wirksam. Der Energieversorger benötigt dafür eine rechtliche oder vertragliche Grundlage. Außerdem muss für den Kunden verständlich sein, warum sich der Preis ändert, wie der neue Preis berechnet wurde und ab wann er gilt.
Deshalb gilt: Jeder Energievertrag und jede Preiserhöhung gehören individuell geprüft.
Auch bereits bezahlte Rechnungen können überprüft werden. Stellt sich heraus, dass eine Preisanpassung nicht wirksam war, können Rückforderungsansprüche bestehen. Je nach Vertragsdauer, Verbrauch und Höhe der Preiserhöhung kann es dabei um erhebliche Beträge gehen.
Hohe Energiepreise nicht ungeprüft akzeptieren
In der Praxis werden Preiserhöhungen häufig nur allgemein mit der „aktuellen Marktentwicklung“, gestiegenen Beschaffungskosten oder höheren Börsenpreisen begründet.
Eine solche Erklärung muss aber so konkret sein, dass ein normaler Kunde nachvollziehen kann, weshalb gerade sein Preis erhöht wurde. Der Kunde darf nicht darauf angewiesen sein, selbst Stromindizes, Börsenkurse und komplizierte Preisformeln zu recherchieren.
Aus den von Dr. Haslinger bearbeiteten Fällen zeigt sich, dass häufig wesentliche Informationen fehlen. Mitunter wird nicht erklärt, welche Preisbestandteile sich verändert haben, welcher Index verwendet wurde oder wie sich aus einer allgemeinen Marktentwicklung der konkret vorgeschriebene neue Arbeitspreis ergibt. Von Kunden kann nicht verlangt werden, eine solche Berechnung ohne energiewirtschaftliches Fachwissen selbst nachzuvollziehen.
Auch die Frage, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt gelten, kann entscheidend sein. Neue AGB werden nicht automatisch Bestandteil eines bereits bestehenden Vertrags. Es muss daher geprüft werden, welche Vertragsunterlagen bei Vertragsabschluss vereinbart wurden und ob spätere Änderungen wirksam einbezogen worden sind.
Was muss eine transparente Preisänderungsklausel enthalten?
Eine Preisänderungsklausel muss einem Kunden bereits bei Vertragsabschluss ein klares Bild davon vermitteln, unter welchen Voraussetzungen sich sein Preis später ändern kann.
Der Kunde muss insbesondere erkennen können,
• welcher konkrete Umstand eine Preisänderung auslöst,
• welcher Index oder Kostenfaktor verwendet wird,
• wie der neue Preis berechnet wird,
• wann und in welchen Abständen eine Anpassung erfolgen kann,
• welcher Preisbestandteil unverändert bleibt und
• ob sinkende Kosten oder Indexwerte ebenfalls zu einer Preissenkung führen.
Die bloße Möglichkeit, den Preis bei einer „Änderung der Marktverhältnisse“ anzupassen, ist regelmäßig zu unbestimmt. Der Energieversorger darf sich keinen praktisch unbegrenzten Spielraum vorbehalten, während der Kunde weder den Anlass noch die Höhe der Änderung vorhersehen kann.
Das Transparenzgebot soll gerade verhindern, dass Kunden wegen unklarer Vertragsbestimmungen ihre Rechte nicht erkennen oder von deren Durchsetzung abgehalten werden. Maßgeblich ist dabei das Verständnis eines durchschnittlichen Kunden und nicht jenes eines Juristen oder Energieexperten.
Die Erfahrung von Dr. Wolfgang Haslinger
Dr. Wolfgang Haslinger beschäftigt sich seit Beginn der Energiekrise intensiv mit Strom- und Gaspreiserhöhungen, Energieverträgen und den Rechten betroffener Kunden.
Bereits im Jahr 2022 wies er öffentlich darauf hin, dass Preisänderungsklauseln transparent und ausgewogen gestaltet sein müssen. Kunden müssen nachvollziehen können, wie sich ihr Preis bildet. Steigende und sinkende Kosten dürfen nicht einseitig behandelt werden. Schon damals berichtete Dr. Haslinger von zahlreichen Anfragen betroffener Kunden und von wiederkehrenden Problemen.
Seine damalige Einschätzung wurde durch die weitere Entwicklung bestätigt. Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrfach Preisänderungsklauseln und Preisanpassungen großer Energieversorger rechtlich beanstandet.
Die Kanzlei von Dr. Haslinger kann mittlerweile auf umfangreiche praktische Erfahrung und bereits erzielte Erfolge in der Auseinandersetzung mit Energieversorgern zurückgreifen. Verbraucher und Unternehmen werden sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht vertreten. Im Mittelpunkt steht stets die Frage, ob die verrechneten Preise tatsächlich auf einer wirksamen Grundlage beruhen und ob eine Rückforderung wirtschaftlich sinnvoll durchgesetzt werden kann.
Gerichte haben die Rechte der Kunden gestärkt
Für ältere Strompreiserhöhungen hat der Oberste Gerichtshof eine wesentliche Klarstellung getroffen.
Nach der früheren Rechtslage gab § 80 ElWOG einem Energieversorger nicht automatisch das Recht, einen bereits vereinbarten Preis einseitig zu erhöhen. Dafür war eine wirksame vertragliche Grundlage erforderlich. Ein bloßer Hinweis auf das Gesetz oder auf allgemeine Marktveränderungen reichte nicht aus.
Auch Preisänderungsklauseln großer Energieversorger wurden bereits gerichtlich für unzulässig erklärt. Im Zusammenhang mit einer an den Österreichischen Strompreisindex gekoppelten Klausel bestätigte das Oberlandesgericht Wien etwa, dass Verbraucher mit einer derartigen Preisänderung nach dem Erscheinungsbild des Vertrags nicht ohne Weiteres rechnen mussten.
Das bedeutet nicht, dass jede Indexklausel oder jede Preiserhöhung rechtswidrig ist. Es zeigt aber, dass Kunden Preisanpassungen nicht ungeprüft hinnehmen müssen. Entscheidend sind immer der konkrete Vertrag, die verwendete Klausel, die anwendbare AGB-Fassung, das Schreiben über die Preiserhöhung und die tatsächliche Berechnung des neuen Preises.
Die neue Rechtslage macht eine Prüfung nicht überflüssig
Seit dem 24. Dezember 2025 gilt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz. § 21 ElWG räumt Stromlieferanten unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Recht zur Änderung von Vertragsbedingungen und Entgelten ein.
Auch dieses Recht ist jedoch kein Freibrief für beliebige Preiserhöhungen. Der Energieversorger muss unter anderem verständlich erklären, weshalb der Preis geändert wird, auf welcher Grundlage die Änderung beruht, wie groß sie ausfällt und wann sie wirksam wird. Für Haushaltskunden und Kleinunternehmen gelten zusätzliche Schutzbestimmungen.
Gerade deshalb ist eine individuelle Prüfung wichtig. Für die rechtliche Beurteilung kommt es unter anderem darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, wann die Preiserhöhung erfolgte, ob es sich um einen Verbraucher, ein Kleinunternehmen oder ein größeres Unternehmen handelt und welche Vertragsbestimmungen gelten.
Der neue Fairnesskatalog bestätigt den Handlungsbedarf
Auch die Bundeswettbewerbsbehörde und die E-Control haben erkannt, dass viele Energieprodukte, Preisformeln und Vertragsbedingungen für Kunden nur schwer verständlich sind.
Im März 2026 veröffentlichten die beiden Behörden einen gemeinsamen Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten. Dieser soll Energieversorger zu einer verständlicheren, transparenteren und kundenfreundlicheren Vertrags- und Preisgestaltung bewegen.
Der Fairnesskatalog verlangt unter anderem, dass Kunden eindeutig erkennen können, welches Produkt, welches Preisblatt und welche Allgemeinen Lieferbedingungen für sie gelten.
Bei einem variablen Preis soll nachvollziehbar sein, wie sich der Preis bildet. Der aktuell verrechnete und der künftig geltende Preis sollen klar ersichtlich sein und sich aus der Preisformel ableiten lassen. Auch fixe Aufschläge und vom Großhandelsmarkt abhängige Preisbestandteile sollen für Kunden unterscheidbar sein. Bevorstehende Preisänderungen sollen frühzeitig und verständlich angekündigt sowie der alte und der neue Preis deutlich gegenübergestellt werden.
Der Fairnesskatalog ist zwar kein Gesetz und schafft für sich allein noch keinen Rückforderungsanspruch. Er bestätigt aber, dass schwer verständliche Preisformeln, unklare Vertragsunterlagen und überraschende Preisänderungen keine bloßen Einzelfälle sind.
Für betroffene Kunden ist das ein wichtiges Signal: Wer eine Preiserhöhung nicht versteht, stellt eine berechtigte Frage.
Wann sollten Sie Ihren Vertrag prüfen lassen?
Eine rechtliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn sich Ihr Arbeitspreis stark erhöht hat, Ihre monatlichen Teilbeträge plötzlich deutlich gestiegen sind oder Sie eine außergewöhnlich hohe Nachzahlung erhalten haben.
Auch bei folgenden Situationen sollte genauer hingesehen werden:
• Die Preiserhöhung wird nur mit der „Marktentwicklung“ begründet.
• Der verwendete Index oder die Preisformel ist nicht verständlich.
• Der neue Preis kann anhand des Schreibens nicht nachgerechnet werden.
• Ihr ursprünglich vereinbarter Fixpreis oder eine Preisgarantie wurde geändert.
• Sie wissen nicht, welche AGB-Fassung für Ihren Vertrag gilt.
• Ihr Tarif wurde ohne klare Zustimmung umgestellt.
• Gesunkene Marktpreise wurden nicht oder erst verspätet weitergegeben.
• Die Abrechnung beruht auf geschätzten statt tatsächlichen Verbrauchswerten.
• Sie haben die Rechnung bereits bezahlt, zweifeln aber an ihrer Richtigkeit.
Auch Unternehmen sollten ihre Energieverträge prüfen lassen. Zwar gelten nicht alle konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften für größere Unternehmen, doch müssen auch im unternehmerischen Bereich Preisänderungen auf einer wirksamen und ausreichend bestimmten Grundlage beruhen.
Was prüft die Kanzlei Dr. Haslinger?
Im Rahmen der rechtlichen Prüfung werden der ursprüngliche Energievertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sämtliche Preisänderungsschreiben und die betreffenden Abrechnungen miteinander verglichen.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Preisänderung rechtlich vorgesehen war, ob die richtige AGB-Fassung angewendet wurde, ob die Berechnung dem Vertrag entspricht, ob die Information rechtzeitig und verständlich erfolgte und ob mögliche Rückforderungsansprüche noch nicht verjährt sind.
Ergibt die Prüfung rechtliche Ansatzpunkte, kann die Kanzlei zunächst außergerichtlich an den Energieversorger herantreten. Führt dies zu keiner angemessenen Lösung, wird geprüft, ob eine gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko reduzieren
Viele Kunden verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, ohne zu wissen, ob diese auch Streitigkeiten aus Energieverträgen abdeckt.
Je nach Versicherungsvertrag kann eine Deckung für die rechtliche Prüfung, die außergerichtliche Anspruchsverfolgung und ein mögliches Gerichtsverfahren bestehen.
Die Kanzlei Dr. Haslinger arbeitet mit österreichischen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernimmt auf Wunsch auch die Einholung einer Deckungszusage. Dadurch kann frühzeitig geklärt werden, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. (klicken Sie hier zur Webseite von Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger)
Jetzt Unterlagen prüfen lassen
Für eine erste Beurteilung werden in der Regel der Energievertrag, die dazugehörigen AGB, die Schreiben über die Preiserhöhung, die Jahresabrechnungen und gegebenenfalls die Rechtsschutzpolizze benötigt.
Nach Prüfung der Unterlagen kann eingeschätzt werden, ob die Preiserhöhung wirksam war, ob zu viel bezahlt wurde und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Akzeptieren Sie eine hohe Strom- oder Gasrechnung nicht allein deshalb, weil sie bereits vorgeschrieben oder bezahlt wurde. Lassen Sie prüfen, ob der Energieversorger tatsächlich richtig abgerechnet hat und ob Ihnen Rückforderungsansprüche zustehen.
Anfragen und Unterlagen können an office@ra-haslinger.at übermittelt werden.
Jeder Vertrag ist anders. Eine verbindliche Beurteilung ist daher erst nach Prüfung der konkreten Vertrags- und Abrechnungsunterlagen möglich.
e-mail: office@ra-haslinger.at
Copyright Foto Haslinger: Karin Haslinger