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Lassen Sie prüfen, welche Ansprüche Sie haben!

B2B-Newsletter > 2019 - Archiv > NL 2/19
Dr. Haslinger: Milliardenpleite des P&R-Container-Anbieters nicht untätig hinnehmen!
Lassen Sie Ihre Verträge prüfen, um Chancen zu kennen!
 
Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die deutsche P&R Unternehmensgruppe, die auch Investitionen in Schiffscontainer anbot, insolvent ist. Die Passiva sollen laut Tiroler Tageszeitung bei 3,5 Mrd. Euro liegen. Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte geht davon aus, dass rund 54.000 Anleger geschädigt wurden. Es sollen viel weniger Container gekauft worden sein, als versprochen wurde. Damit könnenTäuschungs-Vorwürfe ebenso im Raum stehen wie etwa Fehlberatung.
 
Worum es bei dem Fall geht, wann Verjährung droht, was Geschädigte nun tun sollen / können und wie Sie die Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger dabei unterstützen kann, erfahren Sie im unten folgenden Beitrag von Dr. Wolfgang Haslinger.

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
Was ist konkret passiert?
 
Ein steirisches Vermittlungsunternehmen vermittelte zumindest seit dem Jahr 2014 Investitionen in Schiffscontainer.
 
Angeboten wurden auch Investitionen bei der deutschen P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (P&R).

Nach Vertragsabschluss leisteten die Anleger eine Einmalzahlung an die P&R. Mit diesem Geld sollte dann von P&R Schiffscontainer gekauft werden. Die Anleger sollten Eigentümer dieser Container werden. Nach 5 Jahren würde die P&R diese Container zu einem im Vorhinein vereinbarten Preis wieder zurückkaufen. In der Zwischenzeit sollten durch die Vermietung an Reedereien Mieteinahmen generiert werden. P&R war dabei für die gesamte Abwicklung und Überwachung der Vermietungen verantwortlich.
 
P&R garantierte dabei eine Tagesmiete an den Anleger, daraus sollte sich eine hohe Rendite ergeben.
 
Der Vermittler bewarb das Produkt als effizient, ertragsreich und sicher. Die Container seien jederzeit wiederverkaufbar, P&R hätte langjährige Erfahrung mit Schiffscontainern und würde nur mit Top Containerleasing-Unternehmen zusammenarbeiten.

So wurde es den Anlegern verkauft, es kam jedoch ganz anders. Mittlerweise sind die P&R Gebrauchtcontainer GmbH sowie 3 weitere deutsche P&R Gesellschaften in Konkurs. Der Schaden der Anleger geht in die Milliardenhöhe.
 
Der deutsche Masseverwalter und auch der steirische Vermittler haben bereits Mitteilungen an die Anleger versandt. Der Masseverwalter fordert die Anleger auf, sich mit ihrer Forderung dem Verfahren anzuschließen und auf die Geltendmachung von Eigentumsansprüchen zu verzichten.

Mittlerweile stellte sich heraus, dass P&R bereits 2007 selbst weniger Container kaufte als sie an die Anleger verkauften. Es wurden auch Container verkauft, die gar nicht verkauft hätten werden dürfen, um garantierte Mieteinahmen an Anleger auszubezahlen. Dies führte dazu, dass noch weniger Mieteinahmen generiert wurden und schlussendlich keine Gelder mehr an Anleger ausbezahlt werden konnte. Die Insolvenz des Unternehmens war die Folge.
 
Bereits 2010 betrug die Differenz zwischen vorhandenen Containern und den Containern welche an Anleger verkauft wurden 600.000 Container. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte laut Masseverwalter ein Insolvenzantrag gestellt werden müssen. Tatsächlich aber wurden weitere Anleger angeworben um mit diesen Investitionen die Mieten der alten Anleger zu bezahlen.
 
Die Staatsanwaltschaft München ist bereits involviert. Eine Aufklärung wird durch den überraschenden Tod beider Geschäftsführer (einer 2016, der andere 2018) nicht gerade erleichtert.
 
Der Masseverwalter geht selbst bei optimistischer Betrachtung davon aus, dass erste Gelder erst 2020 fließen können. Selbst dann muss davon ausgegangen werden, dass diese nur einen kleinen Teil der investierten Summe abdecken.Welche Möglichkeiten stehen geschädigten Anlegern offen?
 
Wie kann Sie die Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft dabei unterstützen?
     
  • Eigentümern stehen in einem Insolvenzverfahren grundsätzlich bevorzugte Befriedigung vor allen anderen Massegläubigern zu. Es ist daher zu prüfen, ob und wenn ja wie die Eigentümerrechte der Anlegerrechte ausgeübt werden können  und sollen. Die Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger RA (kurz NW&H RA) übernimmt gerne für Sie die Prüfung Ihrer Unterlagen und Ihrer Rechtsposition. Gerne übernehmen wir für Sie auch Deckungsanfragen an Ihre Rechtschutzversicherung. Aufgrund der Vielzahl an ähnlich gelagerten Fällen ist es der NW&H RA möglich diese Prüfung kostengünstig anzubieten.      
  •  
  • Aufklärung korrekt?
    Anleger müssen von ihren Beratern vollständig, richtig und rechtzeitig über die Risiken seiner Anlageentscheidung aufgeklärt werden. Der Kunde darf darauf vertrauen, dass dem Vermittler der nötige Einblick in das Anlageprodukt gewährt worden ist. Bei einer Schadenersatzklage gegen den Vermittler besteht die Möglichkeit das eingesetzte Geld vom Vermittler zurückzuerhalten.  
         
    Die NW&H RA übernehmen gerne bei Kostendeckung Ihrer Rechtschutzversicherung oder auch auf Ihren Wunsch hin per Direktabrechnung die Verfolgung Ihrer Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage und vertreten Sie vor dem zuständigen Gericht.      
  •  
  • Täuschung?
    Bei diesem Verfahren wird vor allem zu klären sein: Hat der Vermittler von den fehlenden Containern gewusst oder hätten sie dies wissen müssen? Wurden Anleger über die Sicherheit ihrer Anlage getäuscht? Hat der Vermittler über das Risiko einer Insolvenz der P&R aufgeklärt?
  •  
  • Achtung! Fristen laufen!
    Schadenersatzansprüche verjähren binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Geschädigte Anleger haben also nur begrenzt Zeit um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Neumayer, Walter & Haslinger RA Partnerschaft empfiehlt Ihnen daher dringend, sie mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
 
Sollten Sie oder Ihre Kunden Hilfe der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger in Anspruch nehmen wollen:

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
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