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5. Geldwäsche-Richtlinie steht am Start

B2B-Newsletter > 2018 - Archiv > NL 5/18
 
EU beschließt 5. Geldwäsche-Richtlinie!

 
Erst seit wenigen Monaten gilt die 4. Geldwäsche-Richtlinie, die Sie zu zahlreichen Tätigkeiten verpflichtet. Wir haben schon im letzten Newsletter darüber berichtet (sorgfältige Prüfung der Mittelherkunft, Abklärung bezüglich PEPs (politisch exponierter Personen), Risikoerhebungsbogen, WiEReg, usw - zum Nachlesen hier klicken…
 
Doch die nächste Verschärfung steht bereits in den Startlöchern. Die Europäische Kommission hat am 19. April 2018 die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Novellierung der Geldwäscherichtlinie begrüßt. Alles läuft also auf eine verschärfte Richtlinie in den nächsten 18 Monaten hinaus.
 
Was ist geplant?
Dazu hat die Kommission ein Faktenblatt „5th Anti-Money-Laundering Directive“ online gestellt, dieses können Sie hier herunterladen…
 

 
Die wichtigsten Änderungen/Verschärfungen in Kurzform
  • Neuer Schwerpunkt wird auf „elektronisches Geld“, virtuelle Währungen gelegt.
    Daher müssen künftig auch Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen die Geldwäsche-Pflichten erfüllen. Auch sinken die Schwellenwerte, sodass man nur noch geringe Beträge anonym (also ohne Legitimation) ausgeben kann (geplant ist Reduktion von 250 Euro auf 150 Euro).
    Auch die anonyme Ausgabe von E-Geld-Produkten zur Verwendung von Online-Zahlungen soll verboten werden. Dies würde z.B. Prepaid-Kreditkarten und E-Geld-Produkte betreffen.

  • Die Liste der „Betroffenen“ wird erweitert. Neben Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Versicherungsvermittler, Steuerberater, etc. werden nun auch Plattformen zum Umtausch virtueller Währungen sowie Anbieter von elektronischen Geldbörsen (sogenannte Wallets) für virtuelle Währungen (wie Bitcoin, etc.) der Geldwäsche-RL unterworfen.

  • Die Sorgfaltspflichten werden bei sogenannten Hochrisiko-Ländern verschärft (diese werden in einer delegierten Verordnung kundgemacht)! Know your customer auch hier!

  • Mehr Befugnisse für zentrale Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs), bessere Zusammenarbeit, schneller Zugriff auf Informationen über die Inhaber von Bank- und Zahlungskonten durch zentralisierte Register und elektronische Datenabrufsysteme. Auch für strafrechtliche Ermittlungen und Steuerbehörden).

  • Mehr Transparenz in Bezug auf wirtschaftliche Eigentümer, als Konsequenz der Enthüllung der „Panama Papers“. Die Kommission will für bestimmte Unternehmensstrukturen die Anteilsschwelle für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums von 25% auf 10% senken.
In einer gemeinsamen Erklärung dankten der Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans und Justizkommissarin, Věra Jourová dankten in einer gemeinsamen Erklärung den Berichterstattern des Europäischen Parlaments für deren Einsatz bei der Gesetzesänderung. Wörtlich heißt es darin: „Die neuen Regeln werden für mehr Transparenz sorgen und die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in der gesamten Europäischen Union verbessern“.
Und: „Wir möchten den beiden Mitberichterstattern, Herrn Kariņš und Frau Sargentini, und den Schattenberichterstattern für ihre tatkräftige Unterstützung und wertvollen Ratschläge danken, die in hohem Maße zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Die Abstimmung des Parlaments bildet den Abschluss eines zweijährigen, ehrgeizigen Verhandlungsmarathons.“

Rückblick: Unter dem Eindruck der furchtbaren Terroranschläge in der EU und der durch die „Panama Papers“ aufgedeckten umfangreichen Finanztransaktionen, hatte die Kommission im Juli 2016 beschlossen, so schnell wie möglich Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die überarbeitete Richtlinie wird Teil dieses Aktionsplans sein. Den Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung (aus dem Jahre 2016) kann man hier herunterladen/nachlesen…

„Wir können stolz auf die neuen Maßnahmen sein, die die bestehenden Vorschriften erheblich verbessern und die Europäische Union zum weltweiten Vorreiter bei der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung machen. Aber damit ist es noch nicht getan. Denn eine wirksame Bekämpfung von Finanzkriminalität setzt die auch ordnungsgemäße Anwendung dieser Regeln voraus. Wir werden alle Mitgliedstaaten bei der Einführung und Kontrolle der Umsetzung der Regeln unterstützen. Wir können es uns nicht leisten, dass niedrigere Standards in einem Land den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten EU schwächen“, heißt es in obiger Erklärung weiter.

Zeitplan
Nach der offiziellen Einigung zwischen Parlament und Rat haben die Mitgliedsstaaten bis zu 18 Monate Zeit die Richtlinie umzusetzen und die nationalen Rechtsvorschriften anzupassen.
Quellen: Homepage der Europäischen Kommission, PFR Rechtsanwälte, Sp-unternehmerforum
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