B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

Was ist bei Fotonutzung im Internet, bei Flyern, etc. zu beachten?

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Urheberrechte: Wiener Fotograf klagt auf Millionensumme!
Seien Sie vorsichtig bei der Nutzung von Fotos!  


Vor einigen Tagen konnte man im DER STANDARD über die weitere Entwicklung eines unglaublichen Fall lesen, der vielleicht dazu beiträgt, dass das Problembewusstsein beim Verwenden von Fotos bzw. ordnungsmäßige Zitierung des Copyrights und den dazu gehörenden Erwerb der Nutzungsrechte an den Fotos erhöhen wird.

Möglicherweise liegt es an der Alles-Gratis-Mentalität, die durch das Internet in unser Leben gedrungen ist. Oder einfach Gedankenlosigkeit? Wer mit offenen Augen „durchs Leben geht" sieht immer wieder Fotos, wo kein Fotograph genannt ist. Ob da alles rechtens ist?

Neben dem aktuellen Fall, auf den ich gleich in Kürze eingehe, hier noch eine Warnung:
Es gibt heutzutage immer mehr Rechtsanwälte, die sich auf derartige Copyright-Verletzung spezialisiert haben und das Internet, Werbeprospekte, Messe-Stände auf die möglicherweise illegale Verwendung von Fotos durchforsten und Vergehen sofort mit Klagen beantworten.

Seien Sie also vorsichtig beim Verwenden von Fotos!
Bevor wir zu Details zu Copyright und den diversen Nutzungsrechten kommen, zurück zum „millionenschweren Anlass-Fall":
Dem Standard konnte man entnehmen, dass der Fotograph u.a. das bekannte Deckengemälde eines Wiener Hotels am Donaukanal im Jahre 2011 fotografierte. Dafür verrechnete er ein Honorar und räumte ein Nutzungsrecht für 3 Jahre ein. Allerdings eingeschränkt auf Österreich und eine bestimmte Werbeform (Internet, Broschüre, Anzeigen bis A5).
Als er vor wenigen Wochen in einem Züricher Hotel eine Schweizer Zeitung durchblätterte, erblickte er seine Fotographie. Seine kurze Freude wich jedoch rasch der Verärgerung. Einerseits wurde er namentlich nicht genannt, womit sein Copyright verletzt wurde.
Und außerdem war das eingeräumte Nutzungsrecht seit Jahren abgelaufen und das Bild wurde außerhalb Österreichs verwendet, was er ebenfalls nicht erlaubt, weil nicht verkauft hatte.

Er beginnt zu recherchieren und stellt – u.a. dank Google bzw. einer darauf spezialisierten Firma Pixray – fest, dass seine Fotos (er schoss 7 Fotos für das betreffende Hotel) tausendfach verwendet wurden (580 Ergebnisse pro Bild schreibt DER STANDARD). Auch die Hotel-Gruppe hat die Fotos weiter verwendet, obwohl die Nutzungs-Rechte abgelaufen waren.

Der Fotograph nimmt sich einen Anwalt. Ein erster Brief im Frühjahr 2016 an das Hotel folgte, weil auch in einem topaktuellen Katalog des Hotels mit seinen Bildern geworben wurde. Eigentlich unvorstellbar, wie das einer Werbe- oder PR-Abteilung passieren kann.

Das Hotel reagiert prompt, bietet dem Fotograph aber für die jahrelangen Verfehlungen ein
„angemessenes Entgelt" von 300 Euro an. Dieses Angebot lässt auch an der Kompetenz des Hotel-Anwalts zweifeln, scheint dieser offensichtlich die drohende Gefahr nicht im Geringsten erkannt zu haben.

Der Fotograf und sein Anwalt sind empört über diese Vorgehensweise und recherchieren weiter. Sie stellen fest, dass das Hotel und die dazu gehörende Hotel-Gruppen die Bilder hochauflösend auch Dritten zur Verfügung gestellt hatten. Dabei haben Sie auf Copyright sehr wohl geachtet. Aber nicht auf jenes des Fotographen, sondern auf das eigene. „Als Copyright sei etwa nur "HotelnameXY Vienna St." anzuführen, sei in einem Angebot gestanden, berichtete DER STANDARD.

Damit wurden diese
Bilder ohne Freigabe des Fotografen weltweit in Architekturzeitschriften, Reisemagazinen, Zeitungen wie der New York Times, El Pais, The Telegraph, Financial Times und heimischen Printwerken und Online-Auftritten. 170 Mal entdeckte der Fotograph eines der betreffenden Fotos auf Coverseiten.
"Magazine von FinnAir, AirBerlin oder Aeroflot verwendeten sie auch als Werbung für Wien", informierte der Anwalt. Dutzende Firmen hätten die Bilder für Eigenwerbung genutzt.

"Ein Präzedenzfall"
Obwohl der Fotograph „Private Blooger und andere, die die Fotos nicht gewerblich nutzten", nicht belangen möchte", wurden weltweit bereits 440 Briefe versandt und Klagen eingereicht.
Dazu der Fotograph im STANDARD: "Ich bin kein Hardliner, drücke auch mal ein Auge zu, wenn ein Kunde Fotos ohne Absicht länger verwendet. Aber da war ich baff."

Der Anwalt hat dem Hotel ein Vergleichsanbot unterbreitet: 1.000.000 Euro plus Kosten.
Das Hotel hat sein Erst-Anbot von 300 Euro auf 400.000 und mittlerweile 550.000 Euro erhöht. Doch der Fotograph lehnte ab, denn: „Alleine die Gerichts- und Anwaltsgebühren machen schon jetzt 120.000 Euro aus", zitiert DER STANDARD vor wenigen Tagen.

Für das Hotel wird es auf jeden Fall teuer. Denn neben den „direkten Kosten", die an den Fotographen wegen der diversen Rechts-Verletzungen zu zahlen sein werden, könnten sich nach Ansicht des Anwalts auch jene Firmen, die das Bild vom Hotel erhalten hatten, beim Hotel „für die eigenen Strafzahlungen" regressieren.
Fotograph und Anwalt hoffen nun, dass dies ein Präzedenzfall für den Umgang mit Urheberrechten im digitalen Zeitalter werden könne".
Zwischenzeitlich kam noch eine
strafrechtliche Komponente dazu, denn der Anwalt hat außerdem Betrugsanzeige gegen das Hotel eingebracht. Da auch die Fotos „elektronisch manipuliert und damit die Herstellerbezeichnung entfernt wurde" sei „vom Hotel eine Täuschungshandlung gesetzt worden". So zitiert DER STANDARD den Anwalt des Fotographen.

Wir erinnern uns: Wie oben beschrieben hat man bei der eigenen Nutzung der Fotos auf die Angabe des Copyrights des Fotographen vergessen. Bei der Weiterversendung der Fotos jedoch sehr wohl darauf geachtet und gefordert dass der eigene Name genannt werden müsse.

Nutzen Sie werte Leser diesen aufsehenerregenden Fall, um Problembewusstsein für die Materie zu entwickeln. Und nicht mehr gedankenlos Fotos zu verwenden, um nicht in eine ähnliche teure Angelegenheit hinein zu tappen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Doch was muss man wissen zum Thema Urheberrecht, Nutzungsrechten & Co?
Mehr dazu, eine Art
Kurz-Bedienungsanleitung zur Foto-Nutzung finden im nächsten Newsletter, damit Sie nicht auch in diese "Falle" tappen!

Quellen: Der Standard
Foto: So schlimm, Aboutpixel.de, Fotograph Tobias Golla

Zurück zum Seiteninhalt