B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Praxis-Tipps für die Umsetzung der DSGVO in der Praxis?

B2B-Newsletter > NL 1/23
DSGVO: US-Abgeordnete wollen TikTok gänzlich verbieten.
Tipp: Hände weg von social media im beruflichen Zusammenhang.

In 20 US-Bundesstaaten ist es bereits auf Dienstgeräten bei Behörden verboten.

Mitte Dezember wurde bekannt, dass mehrere Abgeordnete der beiden Kongresskammern Gesetzentwürfe eingebracht haben, um die chinesische Video-App TikTok zu verbieten. Diese chinesische App, die besonders bei jungen Menschen sehr beliebt ist (mehr als 1 Milliarde Nutzer!) sammle Daten über US-Bürger und sei deshalb gefährlich.

Im Gesetzesantrag wird gefordert, dass „es sollten alle Transaktionen Sozialer Medien unterbunden werden, die von China oder Russland beeinflusst würden.“, zitiert DER STANDARD.

In diesem Zusammenhang erinnern wir uns auch an die Warnung die das BSI, das Deutsche Bundesamt für Sicherheit, ausgesprochen hatte. Nämlich eine Warnung vor Produkten des russischen Kaspersky-Konzerns, der sich auf Sicherheitssoftware spezialisiert hatte. Und man ein Risiko erkannte, weil die „Antivirensoftware weitreichende Systemberechtigungen“ auf den PCs hätte und eine „dauerhafte, verschlüsselte und nicht überprüfbare Verbindung zu den Servern des Herstellers unterhalten müsse“.
Wir haben bereits im Vorjahr dazu berichtet, weil dies auch für die Einhaltung der DSGVO von Relevanz ist.
Zum Nachlesen hier…

Zurück zu TikTok: Bereits im vorigen November warnte der Chef der Bundespolizei FBI, Chris Wray, die chinesische Regierung könnte die App benutzen, um die Kontrolle über Daten von Millionen von US-Bürgern zu erlangen. Zudem könne sie die Empfehlungs-Algorithmen der Software manipulieren, um Einfluss auszuüben.

20 US-Bundesstaaten haben die Installation von TikTok auf Geräten in ihrer Verwaltung bereits untersagt.
Verschärft wird die „allgemeine Datensammelwut“ noch durch den Vorwurf in einem Forbes-Bericht, TikTok hätte US-Journalisten (u.a.von Financial Times) und deren Angehörige überwacht und ausgespäht. Das soll der TikTok-Eigentümer namens ByteDance eingeräumt haben. Dafür verantwortlich seien der Datenschutzbeauftragte und der Compliance-Leiter gewesen. Sollte diese Aussage stimmen, hätte man wohl den Bock zum Gärtner gemacht.

Was lernen wir daraus?
Es zeigt sich leider immer wieder, dass Nicht-Europäische Länder, aber nicht nur China oder Russland, sondern durchaus die USA, hinsichtlich Datenschutz ganz andere Vorstellungen haben, die nicht mit den Anforderungen der Europäischen Datenschutzverordnung in Einklang zu bringen sind.

Daher muss man leider vor Sozialen Medien auf beruflichen Geräten ganz deutlich warnen.
Sie sind als Unternehmer verpflichtet die DSGVO einzuhalten, müssen also die Sicherheit der Daten Ihrer Kunden, Partner, Mitarbeiter, etc. schützen. Und dies ist unmöglich, wenn Sie Tools von Datenkraken wie Meta (dazu gehören WhatsApp, Facebook), Google (Fonts, Analytics,…) usw. verwenden. Daher unser Rat: Hände weg von sozialen Medien!

Beste Grüße von Mag. Stephan Novotny und Günter Wagner
Foto: Stephan Huger


Diesen Beitrag können Sie - wie alle bisherigen IDD und DSGVO-Praxisbeiträge - kostenlos als PDF anfordern.
Ein Mail mit "JA zu INFO" an g.wagner@b2b-projekte.at genügt.

Quellen und Links zum Vertiefen:
 
             
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