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RA Dr. Neumayer erzielt wichtiges Urteil: Gegen Regressklagen der Meinl Bank (gegen Vermögensberater)!
MMag. Dr. Johannes Neumayer und der Fachverband Finanzdienstleister verweisen auf ein wichtiges Urteil des OLG Linz.
Wie stuft Dr. Neumayer dieses Urteil ein? „Die Meinl Bank erleidet Totalabsturz bei Regress gegen Kunden, Finanzdienstleistungsassistenten und vermittelnder Wertpapierfirma."
"Die Klage der Meinl Bank AG nach verloren gegangenen Prozess gegen einen Kunden wegen Irrtumsanfechtung eines MEL-
Der Beratungsvertrag zwischen Kunde und Wertpapierfirma entfalte keine Schutzwirkung zugunsten bloßer Vermögensschäden der Bank. Die Argumentation, dass die Meinl Bank nur Personen mit niedrigen Risiken das Papier verkauft hätte und daher der Berater wegen der Angabe mittleren Risikos im Anlageprofil hafte, wurde angesichts der vielen Verfahren nicht geglaubt. Ein Schadensausgleich sei daher mangels vertraglicher Grundlage zwischen Vermittler und Meinl Bank AG nicht möglich.
Damit sind die vielen Vermögensberater vorläufig von den Drohungen der Meinl Bank AG und laufender Streitverkündungen zumindest vorläufig entlastet." So Dr. Johannes Neumayer. Über den Fall hatten wir zuletzt im Oktober des Vorjahres berichtet.

Dazu passt ein Bericht, der am Donnerstag durch alle Medien ging (u.a. Standard, Presse, Salzburger Nachrichten):
Der Standard titelte: „Julius Meinl und Meinl-
Anleger, die mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) Geld verloren haben, hätten bis dato hauptsächlich versucht, sich ihr Investment bei der Meinl Bank zurückzuholen. Vielfach warfen sie dem Geldhaus irreführende Werbung vor, auch für die umstrittenen MEL-
Dr. Poduschka sieht Julius Meinl bzw. Hrn. Weinzierl als Mitschuldige am MEL-
"Wo sind diese 600 Millionen geblieben?", fragt Dr. Poduschka. Ein kleiner Teil (27,3 Mio. Euro) sei für Anlegervergleiche geflossen, weitere 30 Mio. Euro für Vorstandsgagen. Der große Rest sei an die Eigentümer ausgeschüttet worden. Auffällig hier laut Anwalt der Unterschied zwischen der Zeit vor und während MEL: Von 1999 bis 2003 seien jährlich im Schnitt 6 Mio. Euro an Dividenden an die Eigentümer gegangen. In der MEL-
Julius Meinl bzw. der Zweitbeklagte Weinzierl hätten also durchaus ein Motiv gehabt, bei der inkriminierten Verheimlichung der MEL-
Rechtlich stützt Poduschka seine Argumentation auf ein kürzlich ergangenes OGH-
Foto: aboutpixel.de_Fotograph Michael Grabscheit
bzw. Kanzlei Dr. Neumayer