B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

B2B-Newsletter > 2013 - Archiv > NL 9_13

IBAN war der erste Streich, SEPA folgt sogleich!
Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Welche Vorteile bringt der europaweit einheitliche Zahlungsverkehrsraum?
Eine kleine Checkliste zeigt , was Sie überprüfen bzw. vorbereiten sollten:

  • Erfüllen Ihre Unterlagen die Voraussetzungen?

  • Haben Sie von allen Kunden und Lieferanten IBAN und BIC?

  • Schafft Ihre Buchhaltungs-Software SEPA? Usw.

A) Ab wann geht es los?
Ab 1. Feber 2014 ist es soweit. In 34 europäischen Ländern ist SEPA anzuwenden. Dafür waren und sind umfangreiche Vorarbeiten zu erledigen. Haben Sie sich schon vorbereitet?

Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area, was übersetzt ganz einfach „einheitlicher Zahlungsverkehrsraum" bedeutet. Durch SEPA kommt es zu einer Standardisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Damit gibt es keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen in diesen Ländern. SEPA gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz.

Die Vorteile sind klar. Man hat nicht nur eine Währung, den EURO, sondern kann künftig problemlos Forderungen von ausländischen Konten einziehen bzw. eigene Schulden überweisen. Und die Banken müssen dies bei elektronischen Transaktionen binnen 24 Stunden erledigen. Bei Papier-Transaktionen binnen zweier Bank-Werktage. Der Vorwurf, dass sich Banken ein ordentliches Körberlgeld dadurch machen, dass erhaltenes Geld erst Tage später am Konto aufschien, aber einzuziehendes Geld schon Tage vorher weg war, ist damit nicht länger möglich. Da dies nun gesetzlich geregelt wurde.
Auch die Nutzung von Bank-Karten ist nun dank SEPA problemlos möglich. Sie können mit Ihren Karten im Ausland zahlen, weil die Unternehmen diese akzeptieren. Damit dies aber möglich wird, waren Vorbereitungsarbeiten nötig.


B) Was versteckt sich unter IBAN, BIC und CID?
Der IBAN und BIC und der einheitliche Zahlschein sind die Grundvoraussetzungen für den europaweit einheitlichen Zahlungverkehrsraumes.
Jeder kennt den neuen Zahlschein, der seit heuer in Verwendung ist.


(Quelle: Österreichische Nationalbank)

Der Unterschied zur „alten" Vorlage liegt darin, dass statt einer Konto-Nummer der IBAN verlangt wird und statt dem Bank-Namen der BIC.

Was versteckt sich hinter IBAN und BIC?
IBAN steht für „International Bank Account Number", also internationale Kontonummer.
Das ist eine 20 Stellige Nummer. Aber in Wirklichkeit müssen Sie sich nur 2 zusätzliche Zahlen neu merken. Denn der IBAN setzt sich aus Ihren bisherigen Konto-Daten wie folgt zusammen:
Die ersten beiden Ziffern sind das Länder-Kennzeichen. Also AT für Österreich.
Dann die 2 neuen Ziffern, die eine Prüfziffer darstellen – Details unten. Dann kommt die 5-stellige Bankleitzahl – z.B. 12000 der Bank Austria – und Ihre 11-stellige Kontonummer.
Jede IBAN ist weltweit einzigartig und identifiziert ganz eindeutig Staat, Bank und Kontonummer.
Wozu braucht es die Prüfziffer? Damit sofort Eintipp-Fehler auffallen:
Es gibt ein Prüfsystem, das „auf einen Blick" erkennt, dass die eingetippten Zahlen und Buchstaben nicht stimmen können!
Nun zum BIC:
BIC steht für „Bank Identifier Code" und ist die internationale Bankleitzahl.
Für Überweisungen INNERHALB Österreichs müssen Sie nur IBAN angeben. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen müssen Sie in einer Übergangszeit bis 1. Feber 2016 IBAN und BIC angeben. Danach reicht auch in diesen Fällen der IBAN.
IBAN und BIC erfahren Sie von Ihrer Hausbank bzw. finden Sie ihn auf ihren Kontoauszügen und Bank-Karten.

Und noch ein Kürzel werden Sie brauchen: CID
CID steht für „Creditor Identification" und eine solche Nummer brauchen Sie für das SEPA Lastschrift Verfahren, denn damit wird wird der „Lastschrift-Einreicher" identifiziert.
Diese CID kann man bei der Hausbank beantragen und wird von der Österreichischen Hausbank ausgegeben und verwaltet.


C) Checkliste zum Vorbereiten auf SEPA:
Ein paar Überlegungen zum Thema:

  • Haben Sie selbst schon IBAN und BIC – falls nicht von der Hausbank anfordern

  • Haben Sie Ihre eigenen Kontodaten mit IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren ((Rechnungen, Anboten, etc.) – wie sollen Ihre Kunden und Lieferanten Geld an Sie überweisen…?

  • Haben Sie von allen Ihren Kunden und Lieferanten IBAN und BIC?

  • Ist Ihre Buchhaltungs-Software auf SEPA vorbereitet (z.B. akzeptiert das Programm eine 20-stellige Konto-Nummer und eine 11-stellige Bankleitzahl?)

  • Verwenden Sie noch alte Vordrucke (Zahlschein, Überweisungen, etc.) – diese können Sie nur noch bis 31. Jänner 2014 verwenden…

  • Haben Sie schon eine CID?


Zum Schluss
noch ein Tipp:

IBAN/ BIC online errechnen / prüfen
Wenn man fehlerhafte IBAN oder BIC-Ziffernreihe hat, kann man im Internet zahlreiche Seiten finden, die IBAN und BIC generieren oder überprüfen. Diese Portale sollten aber nur zur Kontrolle oder Orientierungshilfe verwendet werden.
Ein Beispiel finden Sie hier:
https://www.s-bausparkasse.at/portal/?page=calc.ibanbic#

Quellen: WKO, Österreichische Nationalbank
Fotonachweis: 481331_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.de

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