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Noch nicht einmal umgesetzt, folgen weitere Verschärfungen!

B2B-Newsletter > 2016 - Archiv > NL 3/16

Aktionsplan der EU zur intensiveren Bekämpfung der Terrorismus-Finanzierung.
Weitere Verschärfung der Geldwäsche-Bestimmungen bis 2. Quartal 2016

Die 4. Geldwäsche-Richtlinie ist noch nicht einmal in den Mitgliedsstaaten umgesetzt, schon informiert die Europäische Kommission darüber, dass sie an einem Aktionsplan gegen Terrorismuss-Finanzierung arbeite. Damit sollen eine Reihe gezielter Änderungen an der 4. Richtlinie gegen Geldwäsche bis spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2016 vorgenommen werden.

Zwei Ziele werden damit verfolgt:

  • Terroristen sollen anhand von Geldbewegungen aufgespürt und daran gehindert werden, Gelder und andere Vermögenswerte zu verschieben

  • die Einnahmequellen terroristischer Organisationen sollen ausgetrocknet werden, indem ihre Fähigkeit, an Geld zu kommen, beschnitten wird.


Ein Rück- und Ausblick.

Wir haben schon mehrmals über das Thema Geldwäsche berichtet, zumal die EU-Richtlinie sowohl den einzelnen Berater, aber noch viel mehr die Finanzorganisationen, vor „Aufgaben stellt".

  • Wie erkennen Sie Geldwäsche und was tun Sie dann? Mehr dazu und den Leitfaden Geldwäsche können Sie nachlesen und zwar hier…

  • Auch die FMA-Rundschreiben zum Thema Geldwäsche sind interessant zum Nachlesen. Mehr dazu hier...  


  • Und am 20.5.2015 wurde die 4. Richtlinie gegen Geldwäsche verabschiedet und damit „die EU in die Lage versetzt, effizienter gegen die Geldwäsche von Erlösen aus Straftaten und die Terrorismusfinanzierung vorzugehen." Auch darüber haben wir berichtet – zum Nachlesen und Herunterladen der Richtlinie klicken Sie hier …

Schlagworte dazu: Geldwäsche-Beauftragter, PEPs, Herabsetzung Schwellenwerte von 15.000 auf 7.500 Euro, zentrale Register zur leichteren Rückverfolgung von Geldtransfers, besondere Berichtspflichten, etc.
Laut Richtlinie hätten die Mitgliedsstaaten
bis zum 26. Juni 2017 zur Umsetzung Zeit. Doch bereits im Dezember 2015 forderte die Kommission auf, die Richtlinie rasch umzusetzen und „sich dafür einzusetzen, dass dies bis Ende 2016 geschieht".


Und schon rollt die nächste Welle auf uns zu. Denn die Kommission erarbeitet nun Maßnahmen, „um den Missbrauch des Finanzsystems zur Finanzierung des Terrorismus abzustellen." Dazu kann man auf der Homepage der Kommission lesen:
„Die jüngsten Anschläge in der Europäischen Union und anderswo haben gezeigt, dass es im Kampf gegen den Terrorismus einer entschlossenen, koordinierten Antwort der EU bedarf. Mittels konkreter Maßnahmen wird das EU-Recht angepasst oder durch neue Vorschriften ergänzt, um den neuen Bedrohungen gerecht zu werden."

Ziel A: Verhinderung von Geldbewegungen und Aufdeckung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten
„Terroristen nutzen verschiedene legale und illegale Aktivitäten, um Anschläge zu finanzieren. Indem Finanzströme zurückverfolgt werden, können terroristische Netzwerke aufgespürt und ausgehoben werden. Neue Finanzinstrumente und Zahlungsverfahren schaffen neue Schlupflöcher, die gestopft werden müssen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass den Terroristen die Optionen für die Finanzierung ihrer Aktivitäten entzogen werden. Diese Maßnahmen berühren jedoch gleichzeitig das Leben und die Wirtschaftstätigkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in der EU. Deswegen ist die Kommission in ihrem Vorschlag bestrebt, den Bedarf nach erhöhter Sicherheit und den Schutz der Grundrechte einschließlich des Datenschutzes und der wirtschaftlichen Freiheiten in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen."   

Bis spätestens 2. Quartal 2016 sollen eine Reihe gezielter Änderungen an der vierten Richtlinie gegen Geldwäsche vorgenommen werden, wie die Kommission in einer Presse-Aussendung mitteilt:


  • Strenge Sicherheitsvorkehrungen für Finanztransaktionen aus Hochrisikoländern: Die Kommission wird einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorlegen, um eine Liste aller Pflichtkontrollen (Kontrollen im Rahmen der „Sorgfaltspflichten") aufzunehmen, die Finanzinstitute bei Finanztransaktionen aus Ländern mit strategischen Mängeln bei der Bekämpfung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung durchführen müssen. Indem alle Mitgliedstaaten dieselben Maßnahmen ergreifen, werden Schlupflöcher in Europa geschlossen, die es Terroristen erlauben, über Länder mit niedrigeren Sicherheitsstandards zu operieren.

  • Stärkung der Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU (FIU) und Förderung der Zusammenarbeit: Der Zugang der zentralen Meldestellen zu Informationen wird entsprechend den jüngsten internationalen Standards erweitert.

  • Zentrale Register für Bank- und Zahlungskosten oder zentrale Datenauffindungssysteme in allen Mitgliedstaaten: Die Richtlinie soll geändert werden, um den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen leichteren und schnelleren Zugang zu Informationen über Inhaber von Bank- und Zahlungskonten zu geben.

  • Bekämpfung der Risiken von Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen: Um den Missbrauch dieser Währungen für die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung zu verhindern, schlägt die Kommission vor, Umtauschplattformen für virtuelle Währungen in den Geltungsbereich der Richtlinie gegen Geldwäsche einzubeziehen, damit diese Plattformen ihre Kunden im Zuge ihrer Sorgfaltspflichten kontrollieren müssen, wenn sie virtuelle Währungen in echte Währungen umtauschen. Damit wird der Anonymität solcher Transaktionen ein Ende gesetzt.

  • Bekämpfung der Risiken im Zusammenhang mit Zahlungsinstrumenten auf Guthabenbasis (z. B. Guthabenkarten): Die Kommission schlägt eine Senkung der Schwellenbeträge (für die keine Identitätsangabe erforderlich ist) und strengere Anforderungen an die Überprüfung der Kunden vor. Dabei wird der Verhältnismäßigkeit – vor allem im Hinblick auf die Verwendung dieser Karten durch finanzschwache Personen – in angemessener Weise Rechnung getragen.


Folgende weitere Maßnahmen sind geplant:

  • Effizientere Umsetzung der Maßnahmen der Vereinten Nationen zur Sicherstellung von Vermögenswerten auf EU-Ebene und verbesserter Zugang von EU-Finanzinstituten und Wirtschaftsteilnehmern zu VN-Listen bis Ende 2016. Die Kommission wird außerdem prüfen, ob eine eigene EU-Regelung für die Sicherstellung von Vermögenswerten von Terroristen erforderlich ist.

  • Einführung des Straftatbestands der Geldwäsche: Eine umfassende gemeinsame Definition des Tatbestands der Geldwäsche und die Festlegung gemeinsamer Sanktionen in der gesamten EU sollen Hindernisse für die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit bei der Verfolgung solcher Delikte abbauen.

  • Eingrenzung der Risiken im Zusammenhang mit Barzahlungen: Mit einem Legislativvorschlag zur Bekämpfung illegaler Barmittelbewegungen wird die Kommission den Anwendungsbereich der geltenden Verordnung über die Barmittelüberwachung ausweiten, damit auch per Fracht- oder Postversand beförderte Barmittel eingeschlossen sind und Behörden auch bei niedrigeren Beträgen tätig werden können, wenn der Verdacht illegaler Aktivitäten vorliegt.

  • Prüfung zusätzlicher Maßnahmen zum Aufspüren der Finanzierung von Terrorismus: Die Kommission wird prüfen, ob ein ergänzendes EU-System zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung erforderlich ist, das beispielsweise Zahlungen innerhalb der Union abdeckt, die nicht unter das gemeinsame Programm der EU und der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) fallen.


Ziel B: Austrocknen der Einnahmequellen terroristischer Organisationen
„Eine der Haupteinnahmequellen terroristischer Organisationen ist derzeit der illegale Handel aus besetzten Gebieten, unter anderem der Handel mit Kulturgütern und der illegale Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen. Diese Organisationen nutzen aber auch den Handel mit legalen Waren. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas technische Unterstützung für die Bekämpfung des Handels mit Kulturgütern bieten und Drittländern bei der Umsetzung von Resolutionen des VN-Sicherheitsrates helfen. Außerdem werden sie die Länder im Nahen Osten, in Nordafrika und in Südostasien bei der Verbesserung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung unterstützen."
Bis 2017 wird die Kommission einen Vorschlag vorlegen, der die Befugnisse der Zollbehörden zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch Warenhandel stärken soll (gegen Erzielung illegaler Gewinne durch die Verschleierung von Handelsgeschäften, unrichtige Angaben bei Warenwerten, fiktive Rechnungen, etc.). Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Aktionsplanes sollen bis Ende 2017 umgesetzt werden.

Quelle: Homepage, Presse-Aussendung der EU-Kommission

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