B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

OGH: Meinl-Prospekt irreführend?

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

OGH-Urteil zu Meinl – Verkaufsprospekt irreführend?

in einem interessanten Urteil 10 Ob 10/11 k beschäftigt sich der OGH mit der Frage, ob der Verkaufsprospekt von MEINL irreführend war oder nicht.

Daraus zwei Zitate: "Ist der Irrtum - auch - durch den Verkaufsprospekt hervorgerufen worden, kann die Beurteilung einer allenfalls zusätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Finanzberater auf sich beruhen."

und:

"Der Verkaufsprosekt wurde vom Obersten Gerichtshof in der Entscheidung 4 Ob 188/08p nach lauterkeitsrechtlichen Kriterien beurteilt und seine im allgemeine gegebene Irreführungseignung bejaht."


Herzlichen Dank an Dr. Johannes Neumayer für die Zurverfügungstellung des OGH-Urteils 10 Ob 10/11 k.


Das Urteil können Sie hier nachlesen...

Meinl Bank mit Klage gegen Anleger abgeblitzt

Vorige Woche berichtete der Kurier, dass die Strategie der Meinl Bank nicht aufgeht: Sie wollte nach mehreren Niederlagen gegen MEL-Anleger „den Spieß umdrehen“ und diese verklagen - bisher wenig erfolgreich. So der Kurier.

Im November 2010 kündigte die Meinl Bank an, MEL-Anleger klagen zu wollen, denen das Höchstgericht in Sachen Irreführung mit Werbebroschüren Recht gegeben hatte. Nun ist man mit dieser Strategie abgeblitzt:

Das Landesgericht Wels hat das Meinl-Bank-Begehr "wegen rechtskräftig entschiedener Streitsache zurückgewiesen" (26 CG 222/10s).

Die Meinl Bank hatte sich nach dem OGH-Urteil darauf berufen, dass die Anlegerin, die mit Papieren der Meinl European Land (MEL, heute Atrium) Geld verloren hatte, die Kapitalmarktprospekte nicht durchgesehen und mit der in den Anlegerprofilen angekreuzten Risikoklasse das Geldhaus in die Irre geführt hätte.

Das Landesgericht Wels befand jedoch, es hätten sich sowohl Erstgericht als auch OGH mit dem Thema (Mit-)Verschulden auseinandergesetzt. "Es ist daher von einem im Vorprozess identen Sachvorbringen, über das bereits rechtskräftig abgesprochen wurde, auszugehen, weshalb die Klage ... zurückzuweisen war", heißt es in dem Urteil.

Zurück zum Seiteninhalt