B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Trilog beendet, Details noch unklar. Barnier unterscheidet zwischen abhängiger und unabhängier Beratung

B2B-Newsletter > 2014 - Archiv > NL 1_14

MiFID 2 beschlossen – mit oder ohne Provision?
Auf der Homepage der Europäischen Kommission findet man seit dem 14. Jänner den Satz: „Das Europäische Parlament und der Rat sind zu einer Einigung über die Aktualisierung der Vorschriften für Finanzinstrument-Märkte gelangt, welche die Funktionsweise der Kapitalmärkte zugunsten der Realwirtschaft verbessern werden."

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Hinsichtlich der spannenden Frage „Wie halten wir es künftig mit der Provision" findet sich noch kein offizielles Papier, in dem dazu Tacheles gesprochen wird.

Liest man aber das
Statement, das EU-Kommissar Michel Barnier dazu herausgegeben hat, sollte man mit dem Schlimmsten rechnen. Wörtlich ist dort zu finden: „Independent advice is clearly distinguished from non-independent advice and limitations are imposed on the receipt of commissions (inducements)". Die gesamte Stellungnahme können Sie hier nachlesen...

Wäre ein Provisionsverbot kein Thema mehr
, müsste man keine Unterscheidung zwischen unabhängiger oder abhängiger Beratung treffen. Kommt diese Unterscheidung, wird man wohl bei unabhängiger Beratung keine Provision vom Produktgeber erhalten dürfen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, was dazu der
deutsche EU Abgeordnete der Grünen, Sven Giegold auf seiner Homepage schreibt.
Er freut sich darüber, dass die EU die Spekulation mit Nahrungsmitteln begrenzt und den Hochfrequenzhandel EU-weit regelt. Und weiter:

„Im Bereich des Verbraucherschutzes auf dem Finanzmarkt ist das Ergebnis bestenfalls durchwachsen. Der Text der Einigung enthält immerhin einige Fortschritte für Anleger zur Transparenz, zur Schärfung des Profils der Honorarberater und zum europaweiten Verbot gefährlicher oder verbraucherschädigender Finanzprodukte. Der wichtigste Grüne Erfolg hier ist, dass die versteckten Kosten von Finanzprodukten erstmals wirklich klar auf Heller und Pfennig offengelegt werden müssen: Jedes Jahr bekommen etwa Anleger von Fonds und Zertifikaten eine Gebührenrechnung. Bei der Gleichbehandlung von Investmentprodukten im Versicherungsmantel konnte sich das Parlament nicht gegen den Rat durchsetzen. Bis zuletzt verhinderten vor allem die deutsche und die französische Regierung, dass Versicherungskunden bei Lebensversicherungen die gleichen Rechte bekommen wie Anleger in Fonds. Großbritannien trat dagegen für fairen Wettbewerb zwischen Lebensversicherungen und Investmentfonds ein. Für das von den Grünen geforderte Ende des provisionsgetriebenen Finanzvertriebs konnten wir leider schon bei der vorangegangen Abstimmung im Parlament keine Mehrheit finden. Hier haben nun die Mitgliedsländer die Möglichkeit, weitergehenden Verbraucherschutz zu verankern als die EU."

Diese "kleinen" noch fehlenden Details sollen in den nächsten Wochen geklärt werden und danach die fertige Richtlinie dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Man geht davon aus, dass sich der Beschluss noch vor der EU-Wahl im Mai ausgehen wird.


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Was auch immer im EU-Parlament beschlossen werden wird, werden wir wieder praxisorientiert in unserem Handbuch aufbereiten. Etwa 4-6 Wochen nach Beschluss wird die Neu-Ausgabe vorliegen.

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Foto: Gerd Altmann, Pixelio.de

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