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Handelsgericht Wien spricht Vermögensberater frei
MMag. Dr. Johannes Neumayer und der Fachverband Finanzdienstleister verweisen auf ein interessantes Berufungs-
Wie stuft Dr. Neumayer dieses Urteil ein?
"Auf Seite 7 des Urteils steht eine kurze, prägnante und in ihrer Deutlichkeit nicht weiter interpretierbare Formulierung eines der Berufssenate des HG Wien, diese möchten wir Ihnen nicht vorenthalten". Wörtlich steht da:
"Wenn die Kläger vermeinen, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Vermögensberater nicht gewarnt hat, um bei guten Wind noch die Anlage zur Gänze zu verkaufen (Anmerkung Dr. N.: Das Urteil erging zu Meinl European Land), so übersehen sie dabei, dass es aus damaliger Sicht zwar Verdachtsmomente gegeben haben mag, aber keine hinreichend sicheren Gründe für die Annahme eines Kurssturzes – sonst hätte wohl ein Großteil der MEL-
Nochmals Dr. Neumayer: "Diese Aussage ist daher wohl der kürzeste Beweis einer Berufungsinstanz, dass die allgemeinen Anwürfe gegen Vermögensberater, sie hätten sofort zu einem vollständigen Verkauf von Produkten während der Krise raten müssen, lebensfremd ist".
Die Klage des Anlegers gegen den von MMag. Dr. Neumayer vertretenen Vermögensberater wurde auch in 2. Instanz zur Gänze abgewiesen.
Foto: aboutpixel.de_Fotograph Michael Grabscheit