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Kampf gegen Steuerbetrug – Verschärfungen im Finanzstrafrecht:Abgabenhinterziehung kein „Kavaliersdelikt“!
Wie schon im letzten Newsletter besprochen, gilt seit 1.1. ein verschärftes Finanzstrafverfahren.
Weitere, detaillierte Informationen dazu finden Sie im aktuellen BAV-
Mag. Traintinger von der Wirtschaftstreuhandkanzlei LBG fasst die wichtigsten Punkte zusammen:
Neuer Tatbestand des Abgabenbetruges
„Straffreiheit“ durch Abgabenerhöhungsbetrag („Anonymverfügung“)
Änderungen im Zusammenhang mit Selbstanzeigen
Weitere Themen des aktuellen BAV-
> Verschärfungen im Finanzstrafrecht
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